OUTDOOR-WORKSHOP

Die Natur- und Wildnisschule im Allgäu


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Outdoor-Workshop ,Natur-  und Wildnisschule

Schlossbergweg 35

88299 Leutkirch

 

Diese AGB wurde auf der Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts erstellt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Outdoor-Workshop und dem

Reisegast bzw. dem Vertragspartner

 

Abschluss des Reisevertrages:

Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Vertragspartner Outdoor-Workshop den

Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bedarf der

Schriftform (Mail, Fax oder Schriftstück) und ist Vertragsbestandteil! Eine

Reiseanmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes und von

Outdoor-Workshop unterbreitetes Angebot erfolgen.

Erfolgt die Reiseanmeldung für eine Reisegruppe, so übernimmt die

anmeldende Person (namentlich durch die Reiseanmeldung bei Outdoor-Workshop

bekannt) die so genannte Vertretungsvollmacht für die Mitangemeldeten

Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger

und Auftraggeber der Buchung bzw. Reiseanmeldung gegenüber

Outdoor-Workshop ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige

Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Reisegruppe. Die

Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler

der Reiseangebote. Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern

als einzelne Reiseteilnehmer ist nicht zulässig. Outdoor-Workshop geht mit Firmen,

Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein

Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die

Vertretungsvollmacht übernimmt.

Erfolgt die Reiseanmeldung bzw. Buchung nur wenige Tage vor Reisebeginn, so

ist der Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unter

Zuhilfenahme aller Möglichkeiten der modernen Technik uns die bestätigte

Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Reisevertrag zugänglich zu

machen. Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer Banküberweisung zu

zahlen und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX bzw. Kopie bzw. Email

mit der entsprechenden Anlage - z.B. Scan). Scheiden diese Möglichkeiten

aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum Reisebeginn aus (Zeitraum ein bis zwei

Tage vor Reisebeginn!!), so ist der Reisevertrag zum Reisebeginn (Tourstart)

unterschrieben dem sog. Trainer oder Reiseleiter vorzulegen und der Reisepreis

vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des Reisepreises besteht in diesem

Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der entsprechenden Reise!

Gültigkeit eines Reisevertrages (Zustandekommen des Reisevertrages):

Der Reisevertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner die

Reisebestätigung von Outdoor-Workshop erhalten hat oder eine Anzahlung oder

Zahlung des Reisepreises bei Outdoor-Workshop eingegangen ist. Wenn nicht anders

und in schriftlicher Form (Mail, Fax oder Schriftstück) vereinbart, gilt der

Reisevertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest-

oder Gesamtzahlung zu dem im Reisevertrag vermerkten Betrag leistet.

Zahlungsfristen:

Innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung leisten Sie bitte die

auf der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 15 % des

Gesamtreisebetrags. Die Restzahlung erfolgt 20 Tage vor Reiseantritt, spätestens

bei Erhalt der Reiseunterlagen.Der Vertragspartner hat die Pflicht, diese

Zahlungen pünktlich und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei

Zahlungsverzögerungen behält sich Outdoor-Workshop das Recht der Erhebung von

Mahn- und Verzugsgebühren vor. Es zählt dabei Kontoeingang bei

Outdoor-Workshop!

Rücktritt vom Reisevertrag durch Outdoor-Workshop:

Die Firma Outdoor-Workshop hat das Recht, bei Nichterreichen einer

Mindestteilnehmerzahl (es zählen in diesem Falle nur Anmeldungen, die den

vollen Reisepreis zahlen!) bei Reisen mit feststehendem Reisebeginn laut

Angebot, 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In jedem

Fall ist der Vertragspartner von Outdoor-Workshop schriftlich davon in Kenntnis zu

setzen.Outdoor-Workshop hat das Recht, bis 10 Tage vor Reisebeginn vom

Reisevertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die

Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,

nicht abgewendet werden kann. Bei falsch gemachten Angaben

(Reiseanmeldung, Buchung) kann Outdoor-Workshop ebenfalls ohne

Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten.Outdoor-Workshop hat das

Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits begonnenen Reise

vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden (z.B. Gewitter,

Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer der Reise besteht.

In allen Fällen wird versucht ein adäquates Programm anzubieten. Höhere

Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen

berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in

diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine

Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer

Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben

Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlichen Versorgung Vorrang

vor dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise. Entstehende Kosten

(Fahrgeld, Lohnkosten, Wartezeit) kann Outdoor-Workshop vom Verursacher

einfordern!Outdoor-Workshop hat außerdem das Recht, vom Reisevertrag

zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder

Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den

Angaben im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des

Reisepreises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag -

insbesondere bei der Anmeldung von Reisegruppen und noch nicht

volljährigen Teilnehmern- durch den Vertragspartner zu. Ggf. wirksam werdende

Stornierungsgebühren werden von Outdoor-Workshop erhoben.

Ausschluss von Reiseteilnehmern durch den Reiseveranstalter:

Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen

rassistisches, Völkerverachtendes oder faschistoides/extremistisches

Gedankengut propagieren, können vom Kursleiter/Guide ohne vorherige

Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für

Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt in anderer Art und Weise zu

stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden

so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine Abhilfe veranlassen

kann.

Gewährleistungsansprüche bzw. Reisepreisminderungsansprüche sind in

schriftlicher Form bei Reisen mit einer Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48

Stunden nach Reiseende geltend zu machen. Bei Reisen mit einer Dauer länger

als 72h muss die Erhebung von Gewährleistungsansprüchen innerhalb von 14

Tagen und nur in nachfolgend aufgelisteter Form erfolgen: Fax, Briefpost,

Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten der

stornierenden Person und der im Reisevertrag benannten Vertragsperson.

Ausnahme bildet der Sachverhalt, das diese Frist unverschuldet versäumt wurde.

Es wird auf die Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht.

Siehe auch bei Haftungsausschluss!

Outdoor-Workshop weißt darauf hin, das bei geltend zu machenden

Gewährleistungsansprüchen (Reisepreisminderungen) die vorgebrachten

Gründe stichhaltig und angemessen begründet sein müssen. Zeugen,

Fotomaterial bzw. sichergestellte Beweisobjekte sind zur Begründung notwendig,

dies belegen auch richterliche Grundsatzurteile.Bei minderjährigen Teilnehmern

übernehmen der bzw. die Erziehungsberechtigten bzw. der von den

Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer des Minderjährigen die volle

Aufsichts- und Haftungspflicht - ausgenommen bei Anweisungen und

Entscheidungen im Verantwortungsbereich von Outdoor-Workshop (Durchsetzung

Sicherheitsstandards vieler angebotener Aktionsinhalte z.B. Klettern...).

Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte unfallversichert

und krankenversichert sein.

Haftung:

Outdoor-Workshop übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer

selbstverschuldeten oder fahrlässig, vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder

Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden

Firmenhaftpflichtversicherung! Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele

der Reiseinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) - ein

erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Reisen, die

ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und

erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Unmittelbar vor Reisedurchführung wird

in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der

entsprechenden Reise hingewiesen.

Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Trainers sind bindend,

ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder

Verstößen bei Sicherheitsforderungen der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden

Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs / vom Reisedetail oder Aktion

ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung für alle

damit verbundenen Modalitäten oder Kosten übernimmt!

Bei Reiseangeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch einen

Vertreter von Outdoor-Workshop beinhalten (sog. teilweise geführten und individuell

durchzuführenden Aktionen und Touren) obliegt den Reiseteilnehmern sog.

Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor

Beginn der betreffenden Reise auf potentielle Gefahren und Besonderheiten der

Tour oder Aktion hingewiesen. Die Nutzung von Material und Ausrüstung

unterliegt in diesem Falle den Bedingungen einer Vermietung. Der Teilnehmer ist

Nutzer des Mietgutes.

Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein des

Veranstalters bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung (besonders bei t.w.

geführten und individuell zu fahrenden / durchzuführenden Touren), bei

Materialvermietung sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die allg.

Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Verlust, Diebstahl oder dem

Abhandenkommen von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende

Reiseteilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Reisegruppe voll haftbar.

Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber Dritter

und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von

Material/Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport, Ausfall und

Beschaffungskosten zugrunde gelegt.

Sämtliche Haftungspflichten seitens Outdoor-Workshop entfallen, wenn im mittel- oder

unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit

eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten

Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.

Bei vom Reiseteilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig

herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche

Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Keine

Haftung wird durch Outdoor-Workshop übernommen für abhanden gekommene,

beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im

Fahrzeug, im Tourbus oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen

Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an

Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Bei Unfällen oder

Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Reise- oder Kursteilnehmern

muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt

Outdoor-Workshop unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und

ggf. Zeugenbenennung in nachfolgend aufgelisteter Form anzeigen: Fax,

Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der

Adressdaten der stornierenden Person. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche

Haftungspflicht durch Outdoor-Workshop.

Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder

unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke des/der

Reiseteilnehmer sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des

Kurses benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon

bildet eine ausdrücklich vom Reiseleiter verlangte Benutzung - z.B. bei

Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer

obliegt die entsprechend der gewählten Reiseart bzw. des Kursinhaltes

entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Ausdrücklich wird

hingewiesen, dass bei vielen Reisen und Kursen ein Eintritt des geschilderten

Sachverhaltes möglich sein kann und sich vom Reiseteilnehmer entsprechend

Reiseteilnehmer oder für die Reisegruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des

Reisepreises und für die entstehenden Kosten für Rückreise etc.. In den meisten

Fällen muss der verursachende Reiseteilnehmer oder die verursachenden

Mitglieder einer Reisegruppe mit einer Anzeige durch Outdoor-Workshop rechnen,

auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll

zu Lasten des/der Verursacher.

Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner:

Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen

Reisevertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser

Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als

Vertragspartner benannte Person erfolgen. Der Rücktritt vom Reisevertrag sind

nur in nachfolgend aufgelisteter Form zulässig und verbindlich: Fax, Briefpost,

Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten

der stornierenden Person. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch

den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums

der Stornierung bei Outdoor-Workshop. Aus rechtlichen Gründen betrachten wir

telefonisch/mündlich vorgebrachte Stornierungen rein informatorisch, es zählt

die oben aufgeführte Form - die für Outdoor-Workshop als Nachweisführung bindend

ist.Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat

diese Vertragsänderung ebenfalls nur in der nachfolgend aufgelisteten Form:

Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der

Adressdaten der stornierenden Person Gültigkeit. Diese Vertragsänderung kann

nur durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner erfolgen.

Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Reisevertrag ausscheiden, können die

gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den

Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt, gelten. Erreicht in diesem Falle die Anzahl

der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr die zuvor im

Reisevertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der

Gruppenstärke entsprechenden Reisepreis, so erfolgt eine entsprechende

Höherstufung der Reisegruppe entsprechend unserer Preislisten oder

gemachten Angebote. Auch kann in diesem Falle eine Stornierung durch

Outdoor-Workshop wegen “Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl” erfolgen.

Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den

Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer

Reisegruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:

-10.-1.Tag_vor_Reisebeginn_70%

-Nichterscheinen_zu_Reisebeginn_90%

Diese Stornostaffel gilt für alle ausgeschriebenen Angebote).

Leistungen:

Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen dem

Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bei

Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen

von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie

selbstverständlich und in schriftlicher Form unterrichten. Dies gilt auch für die

von Outdoor-Workshop gemachten, zeitlich befristeten Angebote. Outdoor-Workshop

behält sich bei Erhöhung von Steuern und Abgaben (u.a. Mehrwertsteuer) die

Weitergabe an den Vertragspartner vor.Die gezeigten Preise sind auch für

Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler)

keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen zu den

Angeboten von Outdoor-Workshop zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit

Outdoor-Workshop können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in

jedem Fall nachfolgend aufgelisteter Form: Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail

mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten.

Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in

Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des

Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene

Leistungsumfang.Die in den aktuellen Angebotskatalogen und in den

Internetpräsentationen gezeigten Fotos zeigen nicht immer die Situation und

Lokalitäten der zugehörig beschriebenen Reise bzw. Serviceleistung. Es besteht

kein Anspruch auf Leistungen, die anhand von Fotos zu interpretieren bzw. zu

sehen sind. Dies wäre z.B. ein anderer, verwendeter Bootstyp, eine andere

Einsatzstelle einer Aktivsportreise oder Verpflegungsausstattung. Verbindlich für

die Leistungserbringung ist der beschriebene Umfang der jeweiligen Reise oder

Serviceleistung.Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer

angebotener Reisen bleiben notwendige, zumutbare, von Outdoor-Workshop nicht

wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen

vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme

Waldbrandgefahr oder extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau,

Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände, etc.).

Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen

nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht

grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird Outdoor-Workshop

die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in

Abstimmung des Reiseleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation

der_Tour_beschließen. Streiks, höhere Gewalt (Wetterunbilden, Unpassierbarkeit

von Straßen), Regen, kalte Witterung, Ermüdung der Teilnehmer, Versorgung

von Verletzungen, Verkehrsstau, die zum Ausfall oder zur massiven

Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise

oder gesamte Kostenrückerstattung.

Zeitangaben (außer Treffpunkte und Reisebeginn) sind als grobe Richtwerte zu

sehen, Abweichungen sind nicht ausgeschlossen.

Gewährleistung: Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gegenüber

Outdoor-Workshop bestimmen sich nach den §§651 a bis 651 I BGB. Der

Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er diese Rechte verlieren kann,

wenn er:

a) gegenüber der örtlichen Reiseleitung schuldhaft und nicht rechtzeitig Abhilfe

verlangt.

b) etwaige Reisemängel, die sich während der Reise einstellen, nicht

unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder bei Outdoor-Workshop rügt.

darauf einzustellen ist! Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten (vom

Reiseleiter abgesicherten) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis

ein Vertreter von Outdoor-Workshop ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter

durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Reise aus, so

hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters von Outdoor-Workshop zu warten.

Erfolgt durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder

Durchführung der Reise, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem Falle hat

der/die Reiseteilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer

Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial von Outdoor-Workshop.

Hausordnung,Campordnung:

Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist

durch die Reiseteilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw.

Verordnungen (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und

Emissionsschutz) einzuhalten. Die Campingplätze dienen der aktiven Erholung, so

sind Musikbeschallung, laut tönende Kassettenrekorder, Musikdarbietungen und

ähnliche, Lärm verursachende Quellen nicht zulässig! Seitens von Outdoor-Workshop

wird versucht, bei auftretenden Verstößen gegen die Hausordnung oder

Campingplatzordnung eine der Reglung entsprechende Lösung zu finden.

Erfolgt nach einer Abmahnung weiterhin der Verstoß gegen die bestehenden

Vorschriften, so ist Outdoor-Workshop berechtigt, Hilfe bei der zuständigen

Polizeidienstelle anzufordern, in jedem Falle ist mit einer Anzeige und mit

Hausverbot bzw. Platzverweis zu rechnen.

Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an

Outdoor-Workshop, deren Verursachung Reiseteilnehmern obliegt (vor allem bei

Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- u. Umweltdelikten oder

während individuell durchzuführenden Reisen), so werden diese Forderungen

durch Outdoor-Workshop an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige

gebracht. Outdoor-Workshop behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten

(Adressdaten)_weiterzugeben.

Fremdleistungen:

Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener

Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche

Informationen, Reisebeschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte oder

Fremdveranstalter. Bei nicht von Outdoor-Workshop durchgeführten Reisen

(”Veranstalter”) tritt Outdoor-Workshop lediglich als Vermittler auf.

.

Hygiene:

Durch den Charakter vieler Reisen bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem

einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene und

Haltbarkeit/Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische

Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten

werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige

Nahrungszubereitung, Situation z.B. bei Survivalkursen...). Die Teilnehmer bereiten

in jedem Falle selbständig Ihre Nahrung/Mahlzeiten zu.

Ebenso bedingen Lagern/Übernachtungen auf Rastplätzen oder

Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen o. Lagerplätzen sowie

Kurzreiseangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf sanitäre Einrichtungen.

Zusammenarbeit_mit_Weiterverkäufern,_Agenturen_und_Reisebüros:

Der Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt eine schriftliche

Vereinbarung/Zustimmung durch Outdoor-Workshop. Die gezeigten Preise in den

Katalogen und Prospekten sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer

bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als

Fremdleistung benannten Leistungen zu den Angeboten von Outdoor-Workshop

zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit Outdoor-Workshop können diese Bestimmung

außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform. Es gilt der in den

gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den

Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen

enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf unserer

Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines

Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit Outdoor-Workshop und dem Vermittler

Bedingung. Beachten Sie, dass Outdoor-Workshop als Reiseveranstalter selbstständig

im Vertrieb seiner Reisen tätig ist und generell keine Exklusivrechte

(Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt werden.

Alle Teile des Kataloges sowie der Internetpräsentationen sowie auch Bilder,

Textpassagen und Layout gelten als urheberrechtlich geschützt. Eine

Verwendung, Vervielfältigung und Nutzung ohne die schriftliche Zustimmung

seitens Outdoor-Workshop ist nicht statthaft.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Sämtliche

mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen, Mietverträgen und

Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung! Dies gilt

auch bei Stornierungen. Gerichtsstand: Ist der Sitz von Outdoor-Workshop. (wenn der

Vertragspartner den Status eines Vollkaufmanns trägt). Outdoor-Workshop haftet nicht

für Druckfehler.

AGB Version 1.2

Stand Januar 2008

Outdoor-Workshop

Rainer Schall